Läufige Hündinnen werden am Schluss der ZP geprüft.
Die WIG übernimmt keine Haftung bei Schäden durch Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen oder Tod, usw. Der Teilnehmer haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
Die maximale Meldezahl pro ZZP-Anlass beträgt 18 Hunde.
Bei zu geringer Meldezahl wird die ZP nicht durchgeführt.